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Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Wenn Sie nicht fündig werden sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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Allgemein zur Pflege

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Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Wo muss ich Pflegeleistungen beantragen?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Antragstellung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Wie schnell wird über meinen Antrag entschieden?

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Dieser Zeitraum wurde mit der Pflegereform 2008 ins Gesetz geschrieben, weil die Betroffenen vorher oft zu lange warten mussten. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen erfüllen?

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Diese so genannte Vorversicherungszeit wurde mit der Pflegereform verkürzt. Zuvor waren es fünf Jahre.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein Gutachten erstellen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand im Einzelnen zu ermitteln. Das geschieht in der Regel bei einem – zuvor angemeldeten – Hausbesuch eines Gutachters (Pflegefachkraft oder Arzt). Der Gutachter ermittelt den Hilfebedarf für die persönliche Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung

Welche unterschiedlichen Pflegestufen gibt es?

Entsprechend dem Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I,II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein Härtefall vorliegen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen.

Was bedeutet Pflegestufe I ?

Hier liegt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor. Das heißt, dass mindestens einmal täglich ein erforderlichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erfolgt. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Was bedeutet Pflegestufe II ?

Hier liegt eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei der mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.

Was bedeutet Pflegestufe III ?

Pflegestufe III liegt vor, wenn eine Schwerstpflegebedürftigkeit diagnostiziert wird. Das bedeutet, der Hilfebedarf ist so groß, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (rund um die Uhr). Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.

Wann gilt die Härtefallregelung in der Pflegestufe III ?

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt und liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gibt es höhere Leistungen. Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs im Sinne der Härtefallregelungen ist Voraussetzung,

  • dass die Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist, wobei bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen ist;

oder

  • dass die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts muss dabei neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegeperson tätig werden, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (zum Beispiel Angehörige). Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes hier tätig werden müssen. Zusätzlich muss in jedem Fall ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.

Welche Hilfen gibt es bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz?

Menschen jeder Altersgruppe mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie können besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. Bis zum 1. Juli 2008 erhielt diese Personengruppe einen Betreuungsbetrag von bis zu 460 Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform erhalten die Betroffenen deutlich mehr Geld, abhängig vom Betreuungsbedarf. Auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keine Pflegestufe haben, können dieses Betreuungsgeld seit der Pflegereform erhalten. Man spricht hier von der so genannten „Pflegestufe 0“.

Was muss ich im Fall einer Pflegebedürftigkeit tun?

1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

2. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen) und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK.

4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.

5. Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.

6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.

7. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

 

(Quelle: Ratgeber zu Pflege des BGM) 

Hier können Sie den Ratgeber zur Pflege downloaden

 

Ehrenamt in der CBT

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Wer kann sich in der CBT ehrenamtlich engagieren?

Jeder kann sich in der CBT ehrenamtlich engagieren, der den Leitgedanken des CBT Leitbildes zustimmt. Ehrenamtliches Engagement kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden, auch eine Probezeit für das Ehrenamt oder eine zeitlich befristete Mitarbeit sind möglich. Die ehrenamtliche Mitarbeit ist für Personen jenseits der aktiven Berufstätigkeit möglich, genauso wie für Jugendliche oder Personen, die mitten im Erwerbsleben stehen oder arbeitssuchend sind. Ehrenamtliches Engagement z.B. als Aktion von Mitarbeitern einer Firma oder eines Vereins ist ebenfalls willkommen.

Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen zum Ehrenamt in der CBT?

In jedem CBT Wohnhaus gibt es eine Koordinatorin oder einen Koordinator Ehrenamt. Fragen Sie nach dieser Person und klären Sie Ihre Fragen im Gespräch. Erste Informationen sind im Flyer Ehrenamt –Ehrensache zusammengestellt.

Muss ich für das Ehrenamt in der CBT bestimmte Vorkenntnisse haben? Oder kann ich etwas ganz neues ausprobieren?

Menschen, mit allen unterschiedlichen Ideen und Erfahrungen sind im Ehrenamt bei der CBT willkommen. Grundsätzlich erfolgt für jedes Ehrenamt bei Bedarf eine Anleitung und Einarbeitung vor Ort. Soweit möglich, können Sie Ihre beruflichen Erfahrungen und Lebenserfahrungen gerne einbringen. Darüber hinaus sind Sie eingeladen, neue Erfahrungen mit dem Ehrenamt in der CBT zu sammeln. Wir sind bei der Suche nach der passenden ehrenamtlichen Aufgabe für Sie gerne behilflich.

Ich habe schon von der Krankheit Alzheimer und Demenz gehört. Werde ich für den Umgang mit Demenzkranken vorbereitet?

Die CBT bereitet Sie auf Ihre Aufgabe vor und bietet Schulungen zum Thema Demenz und Umgang mit demenzkranken Personen an. Gerne beantworten unsere Mitarbeiter Ihre Fragen.

Wie häufig soll ich mich engagieren?

Sie bestimmen den zeitlichen Umfang selbst. Sie können sich in einmaligen Aktionen oder Projekten in den CBT-Häusern engagieren z.B. für Ausstellungen, Feste oder Aktionen im Garten und ähnliches. Sie können sich wöchentlich oder monatlich engagieren, mit viel und wenig Zeit. – Wir erwarten, dass Sie dann in dem von Ihnen gewählten Rahmen auch verbindlich mitarbeiten.

Muss ich in einem Pflegeheim als Ehrenamtlicher auch pflegen?

Nein, unsere Mitarbeiter erbringen alle notwendigen Leistungen in der Pflege. Ehrenamtliche Mitarbeiter machen z.B. Besuche bei einzelnen Bewohnern, lesen vor, spielen Schach oder machen einen Spaziergang. Eine Vielzahl von geselligen, seelsorgerlichen und kulturellen Angeboten findet durch die Mitarbeit von Ehrenamtlichen statt wie ein Malkreis, Gottesdienste, Singangebote, Bewegungsangebote etc. Abwechslungsreiche ehrenamtliche Mitarbeit ist auch an der Rezeption oder in der Begleitung von Bewohnern zu Arztterminen möglich.

Gibt es für das Ehrenamt eine pauschale Aufwandsentschädigung?

Als Unternehmen der Caritas erhalten die ehrenamtlich Engagierten in der CBT Anerkennung, Anleitung und Dank. Eine pauschale Aufwandsentschädigung gibt es nicht. Die Erstattung von Kosten für Material, das Sie einsetzen oder z.B. für Fahrtkosten ist nur in Absprache mit dem Koordinator Ehrenamt möglich.

Bin ich als ehrenamtlicher Mitarbeiter versichert?

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der CBT sind unfall- und haftpflichtversichert.

Mutter-Kind-Klinik

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Ist die CBT-Mutter-Kind-Klinik als Sanatorium/Beihilfe anerkannt?

Ja, unser Haus ist als Sanatorium und als beihilfefähig anerkannt. Darüber hinaus erfüllt die CBT-Mutter-Kind-Klinik die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V. Zusätzlich verfügt unser Haus über einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V und über eine Preisvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger. Auf Wunsch rechnen wir mit den in dieser Preisvereinbarung festgelegten pauschalen Tagessätzen ab. Hierin enthalten sind folgende Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, medizinische Leistungen, therapeutische Anwendungen, pädagogische Leistungen, Grundleistungen sowie die Kurtaxe. Zusätzliche Einzelablohnungen erfolgen bei dieser Abrechnungsvariante nicht. 

Ist die CBT-Mutter-Kind-Klinik zertifiziert?

Ja, unser Haus ist die erste Rehabilitationsklinik und die zweite Organisation im Gesundheitswesen bundesweit, die erfolgreich nach dem Regelwerk DIN EN ISO 9001:2008 inkl. pCC zertifiziert wurde.
Besonders herausragende Bereiche waren dabei die christliche Unternehmenskultur und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiter.
Zusätzlich ist die CBT-Mutter-Kind-Klinik Mitglied im „Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder“ der Medizinischen Hochschule Hannover und unterliegt laufend externer wie interner Qualitätssicherung. Dabei erlangte die Klinik bereits zahlreiche Qualitätszeugnisse.

Ist die Klinik vom Müttergenesungswerk anerkannt?

Ja, unser Haus ist sowohl Mitglied der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG) als auch vom Müttergenesungswerk (MGW) anerkannt.

Meine Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme für die Klinik ab, ich soll in eine Klinik fahren, die die Krankenkasse vorschlägt. Was soll ich tun?

Sie haben ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht der Klinik (SGB 1 § 33). Sollte Ihre Krankenkasse unser Haus ablehnen, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir beraten Sie gern!

Wie ist die Kinderbetreuung organisiert?

Alle Informationen zur Kinderbetreuung in unserem Haus finden Sie auf der Website der Mutter-Kind-Klinik unter Pädagogische Angebote.

Wie groß ist das Haus?

Die Klinik verfügt über 51 Appartement für Mütter mit ihren Kindern. In Zeiten erhöhter Nachfrage können unter Umständen zusätzliche Nutzungskapazitäten aktiviert werden.

Wie erfolgt die Unterbringung?

Die Unterbringung unserer Patienten erfolgt in der Regel in Zwei-Raum-Appartements, bestehend aus einem Kinderzimmer, einem Mutterzimmer, Flur und Bad. Auf Wunsch können auch Appartements zur Verfügung gestellt werden, in denen Mutter und Kind in einem Raum gemeinsam übernachten.

Werden auch Väter aufgenommen?

Die Klinik bietet ausschließlich Maßnahmen für Mütter mit ihren Kindern an.
Vater-Kind-Maßnahmen sind derzeit nicht in Planung. 

Können Besucher (Verwandte, Bekannte) in der Klinik übernachten?

Da wir in unserer Klinik keine Übernachtungsmöglichkeiten für externe Besucher bieten können, sind wir Ihnen gerne bei der Zimmersuche behilflich.

Preisgünstige Unterbringungsmöglichkeiten finden Sie hier:

Inselverein Borkum:
Tel: 04922/ 884
www.borkuminfo.de


Pension Antweiler:
Tel.: 04922/ 23 09 
www.fuerstenau-metzen.borkum.de


Borkumer Tourismuszentrale:
Tel: 04922/ 93 30
www.borkum.de

Gibt es Waschmöglichkeiten im Haus?

Ja, im Haus stehen Waschmaschinen, Trockner, Wäscheständer, Bügeleisen und Bügelbrett zur Verfügung. Waschmittel ist hier auf der Insel in Drogerie- oder Supermärkten erhältlich.

Werden Bettwäsche und Handtücher während des Aufenthaltes gestellt?

Ja, Bettwäsche, Handtücher und Duschtücher werden gestellt. Saunahandtücher können Sie gegen eine Kaution ausleihen. Badlaken für den Strand bitten wir für die Badesaison mitzubringen.

Kann ich das Gepäck vor Anreise zuschicken?

Ja, gerne können Sie Ihr Gepäck vor Anreise zu uns senden. Je nach Anbieter ist es ratsam, die Koffer ca. eine Woche vor Ihrer Anreise zu versenden. Bitte das Gepäck mit Ihrem Namen und dem Zusatz „CBT-Mutter-Kind-Klinik Haus am Meer“ versehen. Die Kosten für den Gepäcktransport erstattet in der Regel Ihre Krankenkasse.

Welche ist die beste Anreisemöglichkeit?

Ein Fahrzeug benötigen Sie bei Ihrem Aufenthalt auf Borkum grundsätzlich nicht. Die Insel ist großteils verkehrsberuhigt bzw. für den Autoverkehr gesperrt. Daher empfiehlt sich die Anreise mit der Bahn, die zugleich meist die kostengünstigere Variante ist.

Mehrgenerationenwohnhaus

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Sind die Wohnungen barrierefrei?

Alle Wohnungen sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrer geeignet.

Welche Ausstattung haben die Wohnungen?

Die Wohnungen verfügen über Terrasse bzw. Balkon und einen Kellerraum. Sie sind ausgestattet mit einem Telefon- und TV-Anschluss.

Gibt es einen Gemeinschaftsraum?

Für gemeinsame Aktivitäten der Mieter steht ein Gemeinschaftsraum mit Kochgelegenheit zur Verfügung. Nach Absprache kann dieser auch für private Anlässe genutzt werden. 

Wie teuer sind die Wohnungen?

Die Wohnungen sind zum Teil mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert, zum Teil frei finanziert. Für verschiedene Wohnungen ist bei Anmietung ein Wohnberechtigungsschein Voraussetzung. Darüber hinaus sind die Kosten der Wohnung abhängig von der Größe. Daher sind die Kosten sehr individuell. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.  

Was bedeutet Mehrgenerationenwohnhaus?

Mehrgenerationenwohnen heißt das Zusammenkommen verschiedener Altersgruppen und Lebenssituationen in eigenen Wohnungen und selbstständig geführtem Haushalt. Das bedeutet: alte und junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien, allein erziehende Elternteile und Singles.
Ziel ist es, dass Bewohner und Nachbarn sich gegenseitig im Alltag unterstützen und helfen. 

Gibt es eine Betreuung im Haus?

Die CBT als Träger des Hauses steht immer unterstützend zur Seite. Eine Sozialarbeiterin steht einmal wöchentlich als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Welche Anforderungen muss ich als Mieter in der Gemeinschaft erfüllen?

Mit Einzug in das Wohnhaus ist der Mieter Teil der Hausgemeinschaft. Das bedeutet, gegenseitige Unterstützung und Hilfe sind Vorraussetzung, selbstverständlich individuell und untereinander abstimmbar. Persönliches Engagement ist wünschenswert und im Mietvertrag verankert.

Villa Gauhe

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Darf ich ein Haustier haben?

Grundsätzlich ist das Halten von Kleintieren möglich, wenn die Pflege der Tiere, auch während einer Abwesenheit, gewährleistet ist. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Vereinbarung.

Darf ich Besuche empfangen?

Besuche sind herzlich willkommen und sehr erwünscht. Sinnvoll ist es, vorher die Termine abzusprechen.

Darf ich im Haus rauchen?

Es gibt die Vereinbarung mit dem Bewohnerbeirat und der Mitarbeitervertretung, dass in den CBT-Wohnhäusern Villa Gauhe nicht geraucht wird.

Ist 24 Stunden ein Mitarbeiter erreichbar?

In den CBT-Wohnhäuser Villa Gauhe sind 24 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr immer Mitarbeiter anwesend.

Bieten Sie auch Betreutes Wohnen an?

Seit Januar 2009 bieten die CBT – Wohnhäuser Villa Gauhe die pädagogische Begleitung in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft im Rahmen des sogenannten „ambulant betreuten Wohnens“ an.

Gibt es Freizeitangebote?

Es gibt verschiedene Freizeit- und Bildungsangebote in den CBT-Wohnhäusern Villa Gauhe, z. B. Trommeln, Sport, Gymnastik, Malen, Theater, Singen, Tanzen, Walken.

Kann ich mir meinen Arzt aussuchen?

Verschiedene Allgemein- und Fachmediziner sind in Eitorf ansässig. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihren persönlichen Hausarzt in Eitorf haben, der Sie bei Bedarf auch zu Hause besucht. Es besteht für Sie selbstverständlich die freie Arztwahl.

Gibt es in Eitorf öffentliche Verkehrsmittel?

Von Eitorf aus gibt es S-Bahn- und Zugverbindungen nach Köln und Siegen. Darüber hinaus verkehren mehrere Buslinien im Nahverkehr. Der Eitorfer Bahnhof sowie die Bushaltestellen sind ca. 250 Meter von den Wohnhäusern der Parkstraße entfernt.

Ist die Villa Gauhe barrierefrei?

Das Wohnhaus Parkstraße 9 ist umfassend barrierefrei und verfügt über einen Aufzug. Die Wohnhäuser Parkstraße 11, sowie Lärchenweg 1 und 3 sind nicht barrierefrei.

Gibt es einen Telefon- und Internetanschluss in den Zimmern?

Im Wohnhaus der Parkstraße 9 gibt es in jedem Zimmer ein Telefonanschluß. In einigen Zimmern ist auch Internetanschluß möglich.
Des Weiteren gibt es in jeder Wohngruppe ein Telefonanschluß.

Wohnhäuser (Altenheime)

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Wie bereite ich einen Umzug am besten vor?

Dieses Thema ist sehr vielfältig und die Fragen, die sich daraus ergeben, sind höchst individuell. Am besten sprechen wir einmal persönlich darüber. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen sich unverbindlich beraten.

Was ist, wenn die Rente unserer Mutter/Vaters etc. nicht ausreicht?

Alle älteren Menschen sind in unseren CBT-Wohnhäusern willkommen. Die Kosten und Zuschüsse im Alten- und Pflegeheim variieren je nach Pflegestufe (O, I, II, III). Über Details der Finanzierung, Zuschüsse aus der Pflegeversicherung und das Pflegewohngeld beraten wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Wie hoch sind die Kosten für einen Platz im Wohnhaus?

Das richtet sich in der Pflege nach der jeweiligen Pflegestufe und wird in Tagessätzen abgerechnet. Im "Wohnen mit Service" richtet sich der Grundpreis nach der Größe des Apartments. 

Ist ein Einzelzimmerplatz frei?

Das ist unterschiedlich, manchmal ja, manchmal kann man sich auf die Warteliste eintragen lassen.

Wie lang ist die Warteliste?

Eine Vorhersage ist schwierig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos auf unsere Warteliste eintragen.

Kann man von einem Doppelzimmer in ein Einzelzimmer umziehen?

Grundsätzlich ist das möglich und sollte bei einem Einzug vereinbart werden.

Können die Bewohner ihre eigenen Möbel mitbringen?

Wir laden die Bewohner ein ihre eigenen Möbel mitzubringen, damit sie sich in ihrer neuen Umgebung wohlfühlen.
Die Zimmer sind vom Haus aus mit einem Pflegebett und einem Nachttisch ausgestattet.

Wird die Wäsche in Ihrem Haus gewaschen und muss die Kleidung gekennzeichnet werden?

Die Wäsche der Bewohner wird von einer Großwäscherei gewaschen und gekennzeichnet.
Sollten Kleidungsstücke nicht für die Wäscherei geeignet sein, werden diese gereinigt.
Die Reinigungskosten werden mit der Heimkostenabrechung verrechnet.

Wann sind die Besuchszeiten?

In unseren Wohnhäusern gibt keine Besuchszeiten. Jeder Bewohner kann selbst entscheiden wen er wann als Besuch empfangen möchte. Lediglich im Doppelzimmer bedarf es einer Abstimmung bei nächtlichen Besuchen. Jedoch ist auch hier die Ausweichmöglichkeit in einen Gemeinschaftsraum möglich.

Muss der Bewohner zu bestimmten Zeiten abends wieder im Wohnhaus ein?

Jeder Bewohner erhält einen Schlüssel/Magnetkarte für die Eingangstür und kann damit zu jeder Zeit ein und aus gehen.

Darf unsere Mutter das Haus verlassen (um spazieren zu gehen, um Besuche zu machen, zu verreisen etc.)?

Alle Bewohner bestimmen weiterhin selbst über ihr Leben, planen ihren Tagesablauf und gestalten ihre sozialen Kontakte. Sie können jederzeit Besuch empfangen und natürlich auch das Haus verlassen.

Kann ich bis zum Schluss in meiner Wohnung im Wohnen mit Service wohnen bleiben, auch wenn ich pflegebedürftig werden sollte?

Ein Umzug in das Wohnen mit Pflege wird erst erforderlich, wenn eine ambulante Versorgung in der Wohnung nicht mehr ausreichend ist und die Pflegekasse eine vollstationäre Versorgung bescheinigt hat.

Arbeiten die Wohnhäuser nach einem speziellen Konzept für demenzkranke Bewohner?

Besonders wichtig ist uns ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit demenzkranken Menschen. Alle Mitarbeitenden sind entsprechend geschult.
Unsere CBT-Hausgemeinschaften sind besonders geeignet für demenzkranke Bewohner. 

Gibt es einen Arzt im Haus?

Alle Bewohner haben freie Arztwahl. Sollte Ihr bisheriger Hausarzt Sie nicht weiter betreuen können, stehen Ihnen hier im Ort einige Ärztinnen und Ärzte, sowohl Haus- als auch Fachärzte, zur Verfügung, die regelmäßig und bei Bedarf ins Haus kommen.

Gibt es in den Appartements auch Internetanschluss?

Zurzeit sind die Appartements noch nicht mit Internetanschlüssen ausgestattet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, zum einen unseren seniorengerechten Internetzugang „PINGUIN“ im Foyer zu nutzen und zum anderen individuelle Lösungen zusammen mit unserem Haustechniker zu finden.

Gibt es in Ihrem Haus ein Taschengeldkonto?

Wir führen keine Taschengeldkonten. Der Barbetrag, den Bewohner erhalten, wird im Haus bar ausgezahlt oder auf das Bewohnerkonto überwiesen.

Haben die Wohnhäuser eine eigene Küche?

Selbstverständlich haben wir eine eigene Küche im Haus und stellen alle Mahlzeiten frisch im Haus her. Besonderen Wert legen wir auf ausgewogene und vitaminreiche Kost. Hierbei berücksichtigen wir gerne die Vorlieben und gesundheitlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse unserer Bewohner. 

Sind auch Haustiere erlaubt?

Im Einzelzimmer grundsätzlich ja. Jedoch muss die eigenständige Versorgung des Tieres, auch während einer Anwesenheit im Wohnhaus, sichergestellt sein. 

Kann ich meine Haftpflichtversicherung kündigen, sobald ich in eine Einrichtung ziehe?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer bestehen bleiben; diese ist unabhängig von der Haftpflichtversicherung der Einrichtung.

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