PoC-Antigen-Schnelltest
mittwochs | 9:00 - 16:30 Uhr
Liebe Besucher des CBT-Wohnhauses An St. Georg,
laut der Corona-Schutzverordnung müssen Besucher des Wohnhauses sich regelmäßig auf das Vorliegen einer Covid-19 Infektion testen lassen.
Die Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Bitte legen Sie ein aktuelles negatives Testergebnis vor, das nicht älter als 24 h sein darf.
Alternativ können Sie im Wohnhaus einen beaufsichtigten Selbsttest während der angegebenen Zeiten durchführen.
Bis zum Testergebnis muss mit einer Wartezeit von ca. 15 Minuten gerechnet werden.
Hinweise:
- Wird nach Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests gemäß § 4 TestV ein positives Ergebnis festgestellt, dürfen geplante Besuche nicht stattfinden. Als Ausnahme gilt die Sterbebegleitung.
- Positive Ergebnisse getesteter Personen werden dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend unter Angabe des Namens und der Adresse mitgeteilt. Ein positives Ergebnis im PoC-Antigen-Test muss grundsätzlich durch einen PCR-Abstrich bestätigt werden. Personenbezogene Daten werden gemäß den Vorschriften für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Vielen Dank.
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