** WICHTIGE INFORMATIONEN für Besuche in den CBT-Wohnhäusern gem. "CoronaAVEinrichtungen" des Landes NRW (gültig ab 24.01.2023) **
Zutritt zu den Einrichtungen der CBT nur mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden). Die Testpflicht ist unabhängig davon, ob ein vollständiger Imfpschutz besteht oder ein Genesenennachweis vorhanden ist.
Für unsere Besucherinnen und Besucher bieten wir jeden Tag in unserem Begegnungszentrum Corona-Schnelltestungen an. Die Wartezeit beträgt ca. 15 Minuten.