** WICHTIGE INFORMATIONEN für Besuche in den CBT-Wohnhäusern gem. "CoronaAVEinrichtungen" des Landes NRW (gültig ab 24.01.2023) **
Zutritt zu den Einrichtungen der CBT nur mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden). Die Testpflicht ist unabhängig davon, ob ein vollständiger Imfpschutz besteht oder ein Genesenennachweis vorhanden ist.