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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wenn Sie nicht fündig werden sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Allgemein zur Pflege

Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegestärkungsgesetzes sind damit Personen erfasst, die eine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden sechs Bereichen (Module) vorweisen:

  1. Mobilität
    (z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    (z.B. z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)

  3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
    (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

  4. Selbstversorgung
    (z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden)

  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Die Beeinträchtigung muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – vorliegen.

 

Wo muss ich Pflegeleistungen beantragen?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Antragstellung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Sobald Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Wie schnell wird über meinen Antrag entschieden?

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Dieser Zeitraum wurde mit der Pflegereform 2008 ins Gesetz geschrieben, weil die Betroffenen vorher oft zu lange warten mussten. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen erfüllen?

Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre in die Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Diese so genannte Vorversicherungszeit wurde mit der Pflegereform verkürzt. Zuvor waren es fünf Jahre.

Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein Gutachten erstellen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand im Einzelnen zu ermitteln. Das geschieht in der Regel bei einem – zuvor angemeldeten – Hausbesuch eines Gutachters (Pflegefachkraft oder Arzt).

Welche unterschiedlichen Pflegegrade gibt es?

Entsprechend dem Umfang der Beeinträchtigungen werden ab Januar 2017 die Pflegebedürftigen einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen.

http://www.bmg.bund.de/service/pflegeleistungs-helfer.html

Was muss ich im Fall einer Pflegebedürftigkeit tun?

1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

2. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

3. 4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK anwesend zu sein.

5. Sofern Sie es bereits einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.

6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.

7. Ist Ihre Pflege zu Hause nicht möglich, so wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

Ehrenamt in der CBT

Wer kann sich in der CBT ehrenamtlich engagieren?

Unsere Ehrenamtlichen sind Menschen wie Sie und ich. Wenn Sie lebensfroh, kontaktfreudig und tatkräftig sind und den Leitgedanken der CBT zustimmen, sind Sie richtig bei uns. Auch eine „Probezeit“ oder eine zeitlich befristete ehrenamtliche Mitarbeit sind möglich. Ältere Menschen sind genauso willkommen wie Jugendliche. Schülerinnen und Schüler können sich zum Beispiel im Rahmen von Schulprojekten einbringen. Auch über freiwillige Aktionen von Mitarbeitern einer Firma oder eines Vereins freuen wir uns.

Muss ich für das Ehrenamt in der CBT bestimmte Vorkenntnisse haben?

Nein, Sie werden auf jeden Fall vor Ort gut angeleitet und eingearbeitet. Soweit möglich, können Sie Ihre Berufs- und Lebenserfahrungen gerne einbringen. Gern schauen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer passenden ehrenamtlichen Aufgabe.

Wie häufig soll ich mich engagieren?

Wie oft Sie Zeit haben, das bestimmen Sie selbst. Das kann einmal wöchentlich oder zweimal monatlich sein, täglich oder bei einmaligen Aktionen oder Projekten, z.B. bei Festen und Veranstaltungen. Wir erwarten nur, dass wir uns in dem von Ihnen gewählten Rahmen auf Sie verlassen können.

Muss ich in einem Pflegeheim als Ehrenamtliche auch pflegen?

Nein, das ist Aufgabe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ehrenamtliche Mitarbeiter machen z.B. Besuche bei Bewohnern, erledigen kleine Besorgungen oder begleiten Bewohner zum Arzt. Manche unterstützen an der Rezeption oder im Garten, andere organisieren Angebote für die Bewohner wie Malkreis, Gemeinsames Singen, Zeitungsrunde, Wortgottesdienste, Sitzgymnastik u.v.a.m.

Werde ich auf die Begegnung mit demenzkranken Menschen vorbereitet?

Die CBT bereitet Sie auf Ihre Aufgabe vor und bietet Schulungen zum Umgang mit demenzkranken Menschen an. Gerne beantworten unsere Mitarbeiter Ihre Fragen.

Gibt es für das Ehrenamt eine pauschale Aufwandsentschädigung?

Nein, als Unternehmen der Caritas zahlt die CBT keine pauschalen Aufwandsentschädigungen. Dafür gehören Sie zu einer tollen Dienstgemeinschaft, neben Anerkennung und Wertschätzung bekommen Sie Unterstützung, können an Fortbildungen teilnehmen und erwerben jede Menge neuer Erfahrungen. Sie helfen Anderen und tuen Gutes für sich.

Bin ich als ehrenamtlicher Mitarbeiter versichert?

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der CBT sind unfall- und haftpflichtversichert.

Wer ist mein Ansprechpartner für Fragen zum Ehrenamt in der CBT?

In jedem CBT-Wohnhaus gibt es eine Koordinatorin oder einen Koordinator Ehrenamt. Fragen Sie nach diesen Mitarbeitenden; mit ihnen können Sie alle Fragen klären.

Mehrgenerationenwohnhaus

Sind die Wohnungen barrierefrei?

Alle Wohnungen sind barrierefrei und für Rollstuhlfahrer geeignet.

Welche Ausstattung haben die Wohnungen?

Die Wohnungen verfügen über Terrasse bzw. Balkon und einen Kellerraum. Sie sind ausgestattet mit einem Telefon- und TV-Anschluss.

Wie teuer sind die Wohnungen?

Die Wohnungen sind überwiegend mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert, zum Teil frei finanziert. Für die meisten Wohnungen ist bei Anmietung ein Wohnberechtigungsschein Voraussetzung, den Sie beim örtlichen Wohnungsamt beantragen können. Darüber hinaus sind die Kosten der Wohnung abhängig von der Größe. Daher sind die Kosten sehr individuell. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was bedeutet Mehrgenerationenwohnhaus?

Mehrgenerationenwohnen heißt das Zusammenkommen verschiedener Altersgruppen und Lebenssituationen in eigenen Wohnungen und selbstständig geführtem Haushalt. Im Hause leben alte und junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien, allein erziehende Elternteile und Singles. Ziel ist es, dass Bewohner und Nachbarn sich gegenseitig im Alltag unterstützen und helfen. Die Bewohner bringen sich nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten in die Gemeinschaft ein und organisieren das Gemeinschaftsleben und die nachbarschaftliche Hilfe in Eigenregie.

Welche Anforderungen muss ich als Mieter in der Gemeinschaft erfüllen?

Mit Einzug in das Wohnhaus ist der Mieter Teil der Hausgemeinschaft. Das bedeutet, gegenseitige Unterstützung und Hilfe sind Voraussetzung, selbstverständlich individuell und untereinander abstimmbar. Persönliches Engagement ist wünschenswert und in einer Wohnvereinbarung verankert.

Gibt es eine Betreuung im Haus?

Die CBT als Träger des Hauses steht immer unterstützend zur Seite. Eine Sozialarbeiterin steht einmal wöchentlich als persönliche Ansprechpartnerin zur Verfügung. Professionelle Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische, hauswirtschaftliche Hilfen oder auch Mahlzeitendienste organisiert sich der Mieter nach seinen individuellen Bedürfnissen. Zu den Möglichkeiten vor Ort beraten wir Sie gerne.

Gibt es einen Gemeinschaftsraum?

Für gemeinsame Aktivitäten der Mieter steht eine Gemeinschaftswohnung mit Küche zur Verfügung. Nach Absprache kann dieser auch für private Anlässe genutzt werden.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Wir führen eine Warteliste auf die wir Sie bei Interesse gerne aufnehmen. Unter Einbindung der Mieter des Hauses führen wir auf Wunsch vorab ein Gespräch mit Ihnen und klären, ob diese Wohnform für Sie in Frage kommt. Bitte haben Sie Verständnis, dass über konkrete Wartezeiten keine verbindliche Aussage getroffen werden kann, da sie von Auszügen abhängig sind.

Wohnhäuser (Altenheime)

Wie bereite ich einen Umzug am besten vor?

Dieses Thema ist sehr vielfältig und die Fragen, die sich daraus ergeben, sind höchst individuell. Am besten sprechen wir einmal persönlich darüber. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und lassen sich unverbindlich beraten.

Was ist, wenn die Rente unserer Mutter/Vaters etc. nicht ausreicht?

Alle älteren Menschen sind in unseren CBT-Wohnhäusern willkommen. Über Details der Finanzierung, Zuschüsse aus der Pflegeversicherung und das Pflegewohngeld beraten wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Ist ein Einzelzimmerplatz frei?

Das ist unterschiedlich, manchmal ja, manchmal kann man sich auf die Warteliste eintragen lassen.

Wie lang ist die Warteliste?

Eine Vorhersage ist schwierig. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos auf unsere Warteliste eintragen.

Kann man von einem Doppelzimmer in ein Einzelzimmer umziehen?

Grundsätzlich ist das möglich und sollte bei einem Einzug vereinbart werden.

Muss ich einer bestimmten Konfession angehören, um in ein CBT-Wohnhaus ziehen zu können?

In unseren Wohnhäusern sind Menschen aller Religionen herzlich willkommen. Aus unserer christlichen Haltung heraus begleiten wir Menschen unabhängig von ihrer Weltanschauung.

Können die Bewohner ihre eigenen Möbel mitbringen?

Wir laden die Bewohner ein ihre eigenen Möbel mitzubringen, damit sie sich in ihrer neuen Umgebung wohlfühlen.

Die Zimmer sind vom Haus aus mit einem Pflegebett und einem Nachttisch ausgestattet.

Wird die Wäsche in Ihrem Haus gewaschen und muss die Kleidung gekennzeichnet werden?

Die Wäsche der Bewohner wird von einer Großwäscherei gewaschen und gekennzeichnet.

Sollten Kleidungsstücke nicht für die Wäscherei geeignet sein, werden diese gereinigt.

Die Reinigungskosten werden mit der Heimkostenabrechnung verrechnet.

Wenn Sie es wünschen, können Sie diese Leistung auch abwählen und die Versorgung Ihrer Wäsche Ihren Angehörigen überlassen. Die Heimkostenabrechnung reduziert sich dann um den Preis der Wäschereinigung

Wann sind die Besuchszeiten?

In unseren Wohnhäusern gibt es keine Besuchszeiten. Jeder Bewohner kann selbst entscheiden wen er wann als Besuch empfangen möchte. Lediglich im Doppelzimmer bedarf es einer Abstimmung bei nächtlichen Besuchen. Jedoch ist auch hier die Ausweichmöglichkeit in einen Gemeinschaftsraum möglich.

Muss der Bewohner zu bestimmten Zeiten abends wieder im Wohnhaus ein?

Jeder Bewohner erhält auf Wunsch einen Schlüssel/Magnetkarte für die Eingangstür und kann damit zu jeder Zeit ein und aus gehen.

Darf unsere Mutter das Haus verlassen (um spazieren zu gehen, um Besuche zu machen, zu verreisen etc.)?

Alle Bewohner bestimmen weiterhin selbst über ihr Leben, planen ihren Tagesablauf und gestalten ihre sozialen Kontakte. Sie können jederzeit Besuch empfangen und natürlich auch das Haus verlassen.

Arbeiten die Wohnhäuser nach einem speziellen Konzept für demenzkranke Bewohner?

Besonders wichtig ist uns ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit demenzkranken Menschen. Alle Mitarbeitenden sind entsprechend geschult.

Unsere CBT-Hausgemeinschaften sind besonders geeignet für Menschen mit Demenz, die das Leben in einer Gemeinschaft genießen.

Gibt es einen Arzt im Haus?

In unserem Wohnhaus haben alle Bewohner freie Arztwahl. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren vertrauten Hausarzt behalten, sind Ihnen aber auch gern bei der Suche nach einem neuen Arzt behilflich. Wir kooperieren mit mehreren ortsansässigen Allgemeinmedizinern. In enger und guter Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitenden sorgen sie für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

Weiter arbeiten wir mit Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen vom Augenarzt über den Neurologen bis zum Zahnarzt.

Was ist, wenn ich einmal ins Krankenhaus muss?

Wir pflegen gute Kontakte mit den umliegenden Krankenhäusern. Sollte einmal ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, stellen wir sicher, dass die dortigen Ärzte alle erforderlichen Informationen erhalten. Während eines Krankenhausaufenthaltes halten wir den Kontakt zu Ihnen.

Ist sicher gestellt, dass ich meine erforderlichen Medikamente erhalte?

Wir haben Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einer Apotheke an jedem Wohnhausstandort und gewährleisten ein professionelles und sicheres Medikamentenmanagement durch unsere Fachkräfte.

Gibt es in Ihrem Haus ein Taschengeldkonto?

Wir führen keine Taschengeldkonten. Der Barbetrag, den Bewohner erhalten, wird im Haus bar ausgezahlt oder auf das Bewohnerkonto überwiesen.

Haben die Wohnhäuser eine eigene Küche?

Selbstverständlich haben wir eine eigene Küche im Haus und stellen alle Mahlzeiten frisch im Haus her. Besonderen Wert legen wir auf ausgewogene und vitaminreiche Kost. Hierbei berücksichtigen wir gerne die Vorlieben und gesundheitlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse unserer Bewohner.

Sind auch Haustiere erlaubt?

Im Einzelzimmer grundsätzlich ja. Jedoch muss die eigenständige Versorgung des Tieres, auch während einer Abwesenheit im Wohnhaus, sichergestellt sein.

Kann ich meine Haftpflichtversicherung kündigen, sobald ich in eine Einrichtung ziehe?

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer bestehen bleiben; diese ist unabhängig von der Haftpflichtversicherung der Einrichtung.

Wohnen mit Service

Mit welchen Kosten muss ich für die Miete rechnen?

Die Höhe der Miete ist abhängig von der Größe der Wohnung. Für manche Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Dieser kann bei der Stadtverwaltung Ihres jetzigen Wohnortes beantragt werden.

Bis zu welchem Alter kann ich bei Ihnen einziehen?

Grundsätzlich kann jeder ab 60 Jahren in unsere barrierefreien Wohnungen einziehen.

Ist ein Umzug bei Pflegebedürftigkeit in das CBT-Wohnhaus möglich?

Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht und Sie das Angebot der stationären Pflege nutzen wollen, sprechen Sie uns an. Sobald sich eine geeignete Möglichkeit in einem unser Alten- und Pflegeheime ergibt, können Sie umziehen.

Ist ein kurzfristiger Umzug möglich, oder gibt es eine Warteliste?

Für akute Notfälle suchen wir gemeinsam eine Lösung. Möglich ist z.B. das Angebot der Kurzzeitpflege in einem unserer CBT-Wohnhäuser vorübergehend zu nutzen. Eine Vorhersage zum nächstmöglichen Umzugszeitpunkt ist schwierig.

Ich möchte sicher wohnen. Wie ermöglichen Sie das?

Sie genießen ein Serviceangebot – bestehend aus dem Paket „Basis“ und zusätzlich (auf Wunsch) „Komfort“ – das Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit und Geborgenheit bietet. Der Hausnotruf erfolgt mit dem Anbieter Ihrer Wahl. Unsere fachkundigen Mitarbeiter informieren Sie gerne hierzu und vermitteln außerdem bei Bedarf Dienstleister in verschiedenen Lebensbereichen. Als Mieter haben Sie zudem Vorzugsrecht für einen Umzug in unsere Alten- und Pflegeheime (Wohnen mit Pflege).

Wie werde ich versorgt, wenn ich Hilfe und Pflege in meiner Wohnung benötige?

Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen ambulanten Pflegedienst oder Physiotherapeuten.

Kann ich bis zum Schluss in meiner Wohnung im Wohnen mit Service wohnen bleiben, auch wenn ich pflegebedürftig werden sollte?

Ein Umzug in das Wohnen mit Pflege wird erst erforderlich, wenn eine ambulante Versorgung in der Wohnung nicht mehr ausreichend ist und die Pflegekasse eine vollstationäre Versorgung bescheinigt hat.

Welche Angebote finden im Wohnhaus statt, und kann ich daran teilnehmen?

Es gibt zahlreiche gesellige, kulturelle und gesundheitsfördernde Angebote und Feste im Jahresverlauf. Sie finden eine Auswahl an Angeboten in den aktuellen Aushängen im Wohnhaus oder auf der CBT-Website www.cbt-gmbh.de.

Kann man im Wohnhaus zu Mittag essen?

Wir bieten täglich frisch gekochte Mahlzeiten an und vermitteln zu geeigneten Mittagstischen. Sprechen Sie uns an.

Ist ein Internetanschluss möglich?

An allen Standorten bieten wir einen öffentlichen kostenfrei nutzbaren Internetzugang für Mieter und Bewohner an. In einigen Häusern ist ein frei wählbarer Internetanbieter und -anschluss für Ihr Appartement möglich.

Kann ich meine Haushaltshilfe beibehalten?

Ja, Sie können Ihre Haushaltshilfe und Ihren aktuellen ambulanten Pflegedienst behalten.

Haben die Wohnungen einen Balkon?

Die meisten Wohnungen in der CBT haben einen Balkon oder eine Terrasse.