Die finanzielle und persönliche Absicherung unserer Mitarbeitenden liegt uns besonders am Herzen. Alle Mitarbeitenden werden entsprechend den Richtlinien des AVR Caritas bezahlt. Der AVR-Vertrag für Arbeitnehmer in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes gibt Mitarbeitenden die Sicherheit eines starken Arbeitsvertrages. Die AVR Caritas ist an den TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) angelehnt und bietet vergleichbare Konditionen für die Beschäftigten. Neben diesem attraktiven tariflichen Gehalt mit garantiertem Leistungsentgelt, zahlen wir außerdem Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Weihnachtsgeld.
Eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine kostenlose Unfallversicherung sind zwei weitere Bausteine unserer Absicherung. Darüber hinaus gibt es Zuwendungen für besondere Anlässe (z.B. Geburt) und einen Krankengeldzuschuss.
Eine zusätzliche Absicherung für alle Mitarbeitenden ist die Mitarbeitervertretung. Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche. Sie ist vergleichbar mit Personalräten des öffentlichen Dienstes oder Betriebsräten in Wirtschaftsbetrieben. Sie hat gem. § 35 MVG “die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern.“