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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vorübergehendes Wohnen sind in jedem CBT-Wohnhaus möglich und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Es gibt Umstände, da ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Für solche Situationen gibt es das Angebot der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ältere und pflegebedürftige Menschen.

Kurzzeitpflege kann hilfreich sein zur Klärung der weiteren Wohn- und Pflegemöglichkeiten, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf. Alle Kurzzeitpflege-Apartments sind komplett ausgestattet. Die pflegerischen Leistungen entsprechen der vollstationären Versorgung im Wohnhaus. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Kurzzeitpflegeaufenthalt meist nur kurzfristig angeboten werden kann.