Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vorübergehendes Wohnen sind in jedem CBT-Wohnhaus möglich und können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Es gibt Umstände, da ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Für solche Situationen gibt es das Angebot der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ältere und pflegebedürftige Menschen.
Kurzzeitpflege kann hilfreich sein zur Klärung der weiteren Wohn- und Pflegemöglichkeiten, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf. Alle Kurzzeitpflege-Apartments sind komplett ausgestattet. Die pflegerischen Leistungen entsprechen der vollstationären Versorgung im Wohnhaus. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Kurzzeitpflegeaufenthalt meist nur kurzfristig angeboten werden kann.