A) Matomo
(1) Wir nutzen auf unserer Webseite das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals PIWIK) zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Die Software setzt ein Cookie auf dem Rechner der Nutzer (zu Cookies siehe bereits oben). Werden Einzelseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:
- Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
- Die aufgerufene Webseite
- Die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist
- Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
- Die Verweildauer auf der Webseite
- Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite
Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern unserer Webseite. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.
(2) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist die Einwilligung gemäß § 6 Abs. 1 lit. b) KDG i.V.m. § 41 Abs. 1 KDG., welche im Rahmen des Cookie-Banners eingeholt wird.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer.
(3) Matomo nutzt Cookies. Diese werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Webseite deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Webseite vollumfänglich genutzt werden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Seitenaufrufe in die Statistiken einbezogen werden, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie können HTTP-Cookies in Ihrem Browser löschen.
- Sie können in vielen modernen Browsern einstellen, den Seitenbetreibern zu signalisieren, sie nicht in derartige Statistiken einzubeziehen (sogenanntes "Do-not-track"). Wir halten uns an diese Vorgabe.
- Schließlich können Sie auch spezifisch für unser Angebot einstellen, dass Ihre Nutzung nicht einbezogen wird. Hierfür wird Piwik einen zwei Jahre gültigen Opt-out-Cookie bei Ihnen speichern ("matomo_ignore"), um die Erfassung abzustellen.
(4) Wir bieten unseren Nutzern auf unserer Webseite die Möglichkeit eines Opt-Out aus dem Analyseverfahren. Hierzu müssen Sie dem entsprechenden Link folgen.
Auf diese Weise wird ein weiterer Cookie auf ihrem System gesetzt, der unserem System signalisiert die Daten des Nutzers nicht zu speichern. Löscht der Nutzer den entsprechenden Cookie zwischenzeitlich vom eigenen System, so muss er den Opt-Out-Cookie erneut setzten.
Nähere Informationen zu den Privatsphäreeinstellungen der Matomo Software finden Sie unter folgendem Link: matomo.org/docs/privacy/.
B) Matomo Tag Manager
(1) Auf dieser Webseite setzen wir den Matomo Tag Manager ein. Der Matomo Tag Manager vereinfacht uns die Einbindung und Verwendung von Diensten zur Analyse unserer Webseite und dabei insbesondere das Setzen, die Konfiguration und Verwaltung von (technisch nicht notwendigen) Cookies.
(2) Darüber hinaus ist der Matomo Tag Manager dafür verantwortlich, dass der jeweilige technisch nicht notwendige Cookie an der entsprechenden Stelle personenbezogene Daten verarbeitet; dieser erkennt also, zu welchem Zeitpunkt durch technisch nicht notwendige Cookies personenbezogenen Daten erhoben werden (z. B. von welcher Webseite der Nutzer auf diese Webseite gelangt) und leitet die personenbezogene Daten an das jeweilige Tracking-Tool (z. B. Matomo Analytics) weiter.
(3) In diesem Zusammenhang verarbeitet der Matomo Tag Manager grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, jedoch ist es nicht auszuschließen, dass der Matomo Tag Manager in geringem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Ihre IP-Adresse). Auf Grund der Weiterleitung werden personenbezogene Daten gar nicht oder nur solange wie erforderlich gespeichert.
(4) Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Matomo Tag Manager richtet sich daher nach der Rechtsgrundlage für das oben bereits benannte Cookie.
C) YouTube-Videos
(1) Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf www.YouTube.com gespeichert sind und von unserer Webseite aus direkt abspielbar sind. Diese sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden, d.h. dass keine Daten über Sie als Nutzer an YouTube übertragen werden, wenn Sie die Videos nicht abspielen. Erst wenn Sie die Videos abspielen, werden die in im folgenden genannten Daten übertragen. Auf diese Datenübertragung haben wir keinen Einfluss.
(2) Durch das Anklicken der Videos erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 Abs. 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob YouTube ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen.
(3) Sobald Sie auf ein Video klicken, stellt dies Ihre Einwilligung im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. b, § 41 Abs. 1 KDG in die Datenverarbeitung durch Google in den USA dar, auf die wir keinen Einfluss haben.
(4) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.
D) OpenStreetMap
Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von OpenStreetMap. Sollten Sie die Routenberechnung anklicken, werden Sie zu der Webseite von OpenStreetMap weitergeleitet. Dadurch kann Ihnen eine interaktive Karte direkt in der Webseite von OpenStreetMap und die Route zur CBT in Köln angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Datenverarbeitung durch uns nicht stattfindet. Sollte Sie die Routenberechnung im OpenStreetMap nutzen, so erhebt der Anbieter personenbezogene Daten von Ihnen. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch OpenStreetMap erhalten Sie beim Anbieter.
E) Facebook-Pixel
(1) Diese Seite verwendet zur Analyse des Nutzverhaltens einen sogenannten Facebook-Pixel. Dadurch können den Nutzern unserer Webseite im Rahmen des Besuchs des sozialen Netzwerkes Facebook Werbeanzeigen („Facebook-Ads“) dargestellt werden. Mit der Verwendung des Facebook-Pixels verfolgen wir den Zweck, das soziale Netzwerk Facebook dazu zu nutzen, um potentielle Arbeitnehmer anzusprechen und die CBT GmbH als attraktiven Arbeitgeber darzustellen.
(2) Rechtsgrundlage für die Nutzung des Facebook-Pixels ist Ihre Einwilligung gemäß § 6 Abs. 1 lit. b) i.V.m § 41 Abs. 1 KDG
(3) Technisch betrachtet handelt es sich bei dem Facebook-Pixel um ein kurzes Stück JavaScript-Code, welches auf der jeweiligen Webseite eingebunden wird. Der Code wird von Facebook zur Verfügung gestellt und mit der entsprechenden Facebook-Fanseite gekoppelt. Über den Pixel wird eine Verbindung zwischen Fanseite und Webseite der CBT hergestellt. Nach der Installation des Facebook-Pixels hat Facebook Kenntnis davon, dass ein Nutzer unsere Webseite aufgerufen und bestimmte Aktionen ausgeführt hat, wie z. B. das Anklicken des Reiters „Karriere“ auf dieser Webseite.
(4) Die Speicherdauer für diese Datenverarbeitung beträgt bis zu 60 Tage.
(5) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und Ihrer Verarbeitung durch Facebook erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter www.facebook.com/policy.php; weitere Informationen zur Datenerhebung: www.facebook.com/help/186325668085084, www.facebook.com/about/privacy/your-info-on-other,
http://www.facebook.com/about/privacy/your-info#everyoneinfo.
F) JobSpreader Analytics
Jobspreader Analytics ist eine Software mit der einfache, aber genau auf unsere Jobspreader-Job-Kampagnen abgestimmte Nutzungsanalysen durchgeführt werden können.
Mittels Jobspreader Analytics wird erfasst, wie viele User (nicht: welche) von einer mittels des Jobspreader verbreiteten Stellenanzeigen auf unsere Karrierewebseite gelangt sind. Weiter wird erfasst, wie viele dieser User (nicht: welche) einen Bewerbungsprozess auf der Karriereseite gestartet und wie viele User (nicht: welche) diesen Prozess auch beendet, d.h. eine Bewerbung abgesendet, haben.
Mittels dieser Informationen können wir erkennen, wie über den Jobspreader verbreitete Job-Kampagnen in den platzierten Umfeldern mit ihren Inhalten auf potenzielle Bewerber wirken und in welchem Maße die Karriereseite und/oder mobile Karriereapplikation den durch den Jobspreader gewonnenen Bewerber zum Beginn des Bewerbungsprozesses auf der Seite motiviert. Schließlich können wir auch erkennen, wie hoch die Absprungrate innerhalb des Bewerbungsprozesses auf der Seite bzw. Applikation ist. All diese mit Jobspreader Analytics gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, die Jobspreader-Kampagne im Hinblick auf Umfelder, Inhalte und Prozesse quantitativ wie qualitativ beurteilen und gegebenenfalls optimieren zu können.
Im Rahmen von Jobspreader Analytics werden vier Cookies gesetzt, die die nachfolgenden Informationen verarbeiten:
Js_clid – Dieses Cookie setzt eine zufällig vergebene zufällige Jobspreader-Click-ID. Anhand dieser ID kann erkannt werden, dass ein – nicht: welcher – User über eine Anzeige, die via des Jobspreaders platziert wurde, auf die Karriere-Seite gelangt. Das heißt, es wird die Jobspreader-Click-ID, die entsprechende Job-URL (von der Stellenanzeige) und der aktuelle Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) vermerkt. Dieses Cookie wird für 30 Tage gespeichert und nach diesem Zeitraum gelöscht.
js_startqueue - Dieses Cookie wird verwendet, um den Klick eines Users – nicht: welcher - auf den Button „start application“ nachvollziehen zu können. Hier wird die Jobspreader-Click-ID, die aktuelle Job-URL und Seite 8 von 9 der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet. Im Anschluss wird das Cookie gelöscht.
js_endqueue - Dieses Cookie wird verwendet, um den Klick eines Users – nicht: welcher – im Sinne des Endes des Bewerbungsprozesses („End Application“) nachvollziehen zu können. Hier wird die Jobspreader-Click-ID, die aktuelle Job-URL und der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet. Im Anschluss wird das Cookie gelöscht.
js_end - Dieses Cookie wird verwendet, um auf die mit dem Cookie js_endqueue erkannte Beendigung des Bewerbungsprozesses, diese Analyse zu beenden. Zuvor wird erneut noch einmal die Click -ID, die aktuelle Job-URL und der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet sowie die Information, dass die Bewerbung und diese Analyse abgeschlossen ist, vermerkt. So dann werden alle Cookies gelöscht.
Darüber hinaus vermerken wir, wie oft die Seite, auf der Jobspreader Analytics eingebaut ist, aufgerufen wird (dies erkennen wir daran, ob und damit wie oft das Jobspreader Analytics Script geladen wird) und wie oft dem gegenüber auch die Einwilligung zum Laden von Cookies erteilt wird. Hieran können wir erkennen, in wieviel Prozent der Fälle die Einwilligung erteilt wird.
Daneben wird kurzfristig die IP-Adresse des Users verarbeitet, da dies technisch zwingend notwendig ist. Die IP-Adresse wird danach jedoch unmittelbar gelöscht und nicht weiterverarbeitet.
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Keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO
Mit dem Jobspreader Analytics werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Zwar wird die IP-Adresse als Beispiel für ein personenbezogenes Datum in Erwägungsgrund 30 DSGVO genannt, jedoch bedeutet dies nicht, dass sie immer als personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 zu qualifizieren ist.
Nach der Legaldefinition aus Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind Daten personenbezogen, wenn darin Informationen enthalten sind, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Zur Beantwortung dieser Frage ist wiederum auf die Kenntnis abzustellen, die der Verantwortliche haben muss, um eine Information einer natürlichen Person zuordnen zu können.
Grundsätzlich können IP-Adressen zurückverfolgt werden und können insoweit personenbeziehbare Daten sein. Der EuGH urteilte in der sog. Breyer-Entscheidung 2016 dazu, dass es sich bei (dynamischen) IP-Adressen nur dann um personenbezogene Daten, wenn auf Seiten des Websitebetreibers Mittel zur Verfügung stehen, die von ihm vernünftigerweise eingesetzt werden können, um eine Person anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren. In Betracht für eine solche Identifizierung durch den Websitebetreiber kämen dabei auch rechtlich durchsetzbare Mittel.
Solche Mittel liegen uns nicht vor. Infolgedessen werden in diesen konkreten Fällen keine personenbeziehbaren Daten in Form der IP-Adresse verarbeitet
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Verarbeitung von Informationen nach § 25 TTDSG
Cookies, die „Informationen speichern“, die „unbedingt erforderlich sind“ dürfen ohne Einwilligung eines Nutzers gespeichert werden. Einfache Cookies, die eine nicht personenbeziehbare Session-ID vergeben, um eine einfache digitale Nutzungsanalyse durchzuführen, können als erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG betrachtet werden Derart einfache digitale Nutzungsanalysen geben uns als einsetzendem Unternehmen einen Überblick über die Besucherströme auf den eigenen Seiten und Applikationen. Im vorliegenden Fall wird dadurch sichtbar, welche Stellenanzeigen in welchen Umfeldern auf Interesse stoßen, welche Stellenanzeigen darüber hinaus in welchem Maße tatsächlich Bewerbungen auslösen und ob das Seite 9 von 9 Bewerbungs-Formular gut durch den Prozess führt oder Abbrüche zu verzeichnen sind, die auf technische oder ergonomische Schwierigkeiten zurückzuführen sind.
Insoweit ist der Einsatz von einfachen Cookies für einfache Nutzungsanalysen wie im vorliegenden Fall im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG erforderlich.
Überobligatorisch überlassen wir in diesem Fall dennoch unseren Usern die Entscheidung, ob die JobSpreader Analytics Cookies gesetzt werden dürfen oder nicht.