** WICHTIGE INFORMATIONEN für Besuche in den CBT-Wohnhäusern gem. "CoronaAVEinrichtungen" des Landes NRW (gültig ab 24.01.2023) **
Zutritt zu den Einrichtungen der CBT nur mit negativem Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden). Die Testpflicht ist unabhängig davon, ob ein vollständiger Imfpschutz besteht oder ein Genesenennachweis vorhanden ist.
Wir sind mit 22 Einrichtungen in 15 Städten im Rheinland vertreten: Alten- und Pflegeheime mit stationärer, teilstationärer, Tages- und Kurzzeitpflege, Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen) sowie zwei Mehrgenerationenwohnhäuser.