Der CBT ist es ein Anliegen, transparent über ihre Struktur, ihr Engagement und die Herkunft der Mittel und Mittelverwendung zu informieren.
CBT – Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH
Leonhard-Tietz-Straße 8
50676 Köln
Gründungsjahr: 1979
Die CBT mbH ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO), insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten nach dem Freistellungsbescheid, bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Köln-Altstadt (Steuernummer. 214/5852/0051) vom 06.09.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Verwaltungsrat
Dr. Frank Johannes Hensel (VWR-Vorsitzender | Caritasdirektor – Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.)
Dr. Peter Bromkamp (im Ruhestand, vormals Referent Altenheim-Seelsorge – Erzbistum Köln)
Dr. Martin Günnewig (Abteilungsleiter Planung, Controlling, Steuern – Erzbistum Köln)
Katharina Jestaedt (Abteilungsleiterin für Digitales – Innenministerium des Landes NRW)
Rouven Meister (Vorstandsvorsitzender – Wohnungs- und Baugenossenschaft „Mieterschutz“ e.G.)
Gordon Sobbeck (Ökonom – Erzbistum Köln)
Stefanie Tubbesing (Pädagogische Mitarbeiterin, Fort-/Weiterbildung im Bereich Langzeitpflege – Caritas-Akademie Köln-Hohenlind GmbH)
Dr. Herbert Woopen (Vorstand – Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.)
Geschäftsführung
Dr. Christoph Tettinger (CBT-Geschäftsführer)
Die CBT bildet ihren Jahresbericht im Jahresabschluss ab.
Die hier angegebenen Zahlen gelten für die 22 Einrichtungen der CBT (Stand: 31.12 2024)
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der CBT ist im Bundesanzeiger [unter “Rechnungslegung/Finanzberichte” → Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbh Köln] abrufbar.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Gesellschaften mit Beteiligung der CBT:
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Es wurde ein webbasiertes Beschwerdesystem eingerichtet, in dem alle Mitarbeitenden der CBT sowie Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und sonstige Dritte die Möglichkeit haben, Meldungen über Verstöße gegen menschrechtsbezogene und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, insbesondere solche des LkSG - auch anonym - abzugeben. Auch unzureichende Präventions- und Abhilfemaßnahmen zum Schutz Menschenrechte und der Umwelt können entsprechend gemeldet werden. Die Zugangsschwelle ist niedriggesetzt, um die Abgabe von Beschwerden so einfach wie möglich zu gestalten. Die Handhabung von Hinweisen erfolgt vertraulich und zügig. Die mit der Bearbeitung von Hinweisen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen im Rahmen des Beschwerdemanagements keinen Weisungen; ihre Neutralität ist gewahrt. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, am Ende derer die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht.
Die CBT verpflichtet sich zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer eigenen Maßnahmen. Die Effektivität und Wirksamkeit aller menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten müssen stets gewährleistetsein. Wirksamkeitsüberprüfungen finden anlassbezogen und mindestens jährlich statt.
Die CBT – Caritas- Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH (CBT) ist eine Gesellschaft des Erzbistums Köln und des Diözesan-Caritasverbands für das Erzbistum Köln e.V. Wir arbeiten auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Unser Leitbild ist geprägt von diesem Prinzip und unser Verhalten zueinander wird bestimmt vom Respekt vor der Würde jedes Menschen, seiner unverwechselbaren Individualität und seinem Recht auf Selbstbestimmung als ebenbildliches Geschöpf Gottes.
Auch wenn unser Unternehmen ausschließlich in Deutschland operiert, bezieht es doch diverse Produkte aus mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern. Wir sind uns unserer Sorgfaltspflichten zur Bewahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bewusst und bekennen uns dazu, die Menschenrechte des Einzelnen und die Rechte der Mitarbeitenden zu achten, zu schützen und zu wahren. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen.
Es ist das erklärte Ziel der Unternehmensleitung, die Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international verankerte Menschenrechte und gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden nicht toleriert. Insbesondere wird Rücksicht auf die Rechte potenziell betroffener Gruppen genommen.
Daher richtet die CBT ihr unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Sie setzt die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um.
Diese Grundsatzerklärung richtet sich an die Organe, die Mitarbeitenden und an die Geschäftspartner des Verbandes. Die CBT erwartet von allen Geschäftspartnern, Kunden, Klienten und Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die international anerkannten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten.
Die Grundlage der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bilden die folgenden internationalen Regelungswerke, zu denen sich die CBT bekennt:
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der CBT