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Der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle.

16.03.2020

Um das Risiko der Ansteckung am Coronavirus einzuschränken, können Besuche in unseren CBT-Wohnhäusern vorerst nur nach telefonischer Anmeldung erfolgen.

Sicherlich verfolgen Sie die Berichterstattung bezüglich des umfangreichen Maßnahmenpakets der Landes- und Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus. Einige Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Alltag in den CBT-Wohnhäusern.
Gemäß „Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020“ des Gesundheitsministeriums NRW haben Träger stationärer Altenhilfeeinrichtungen nunmehr „Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen.“
Der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle. Um das Risiko der Ansteckung am Coronavirus einzuschränken, sind wir auf die aktive Mithilfe der Angehörigen angewiesen. Bitte prüfen Sie die Dringlichkeit Ihres Besuchs und melden Ihr Anliegen telefonisch im jeweiligen Wohnhaus an, um Organisatorisches zu persönlichen Schutzmaßnahmen und Besucherregistrierung vorab zu klären.
Die gemäß „Erlass zu Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen“ des Gesundheitsministeriums NRW vom 13.03.2020 geforderte Registrierung der Besucher ist wichtig zur Ermittlung von Kontaktpersonen und dient dem Nachweis von Infektionsketten:
„Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten. … Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.“
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die für den Besuch notwendige Schutzausrüstung (Schutzmaske, -kittel und -handschuhe) nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen können. Der o.g. Erlass fordert die Einrichtungen auf „Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren … und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.“
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Solidarität zum Wohle aller Bewohner und werden Sie an dieser Stelle über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten!

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