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Lockerung der Besuchsregelungen gemäß CoronaAVPflegeundBesuche des Landes NRW ab 1. Juli 2020

30.06.2020

Informationen zur Organisation von Besuchen in den CBT-Wohnhäusern.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat per Allgemeinverfügung vom 19.06.2020 neue Anforderungen zu Besuchen in Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2020 erlassen.
Nachfolgend möchten wir Sie über die wesentlichen Punkte und die Organisation in unseren Wohnhäusern informieren:
Jeder Bewohner kann täglich Besuch empfangen. Die zeitliche Begrenzung auf unter eine Stunde entfällt.
Die Besuche  sind auf 2 pro Tag und pro Bewohner von max. 2 Personen (im Außenbereich: 4 Personen) beschränkt.
Die Besucher haben einen grundsätzlichen Abstand von 1,5 Metern  zum Bewohner einzuhalten. Sofern Bewohner und Besucher während des Besuchs eine Mund-Nase-Bedeckung tragen sowie vor und nach dem Kontakt eine gründliche Händedesinfektion erfolgt, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig.
Besuche auf dem Bewohnerzimmern sind wieder zugelassen. Während des Besuchs tragen die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer.
Bewohner dürfen das Wohnhaus alleine, mit anderen Bewohnern oder mit zuvor registrierten Besuchern verlassen, wenn sie sich an die Regelungen der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Raum halten. Bewohner und Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens des Wohnhauses.
Vor dem Besuch sind wir dazu verpflichtet, jeden  Besucher zu registrieren und  einem Kurzscreening, inkl. Temperaturmessung, zu unterziehen. Dokumentiert werden: Name des Besuchers, dessen Adresse und Telefonnummer sowie Name des besuchten Bewohners. Weiterhin werden Fragen zu Erkältungssymptomen und nach Kontakten zu Personen mit COVID-19 gestellt und dokumentiert. Bei bestehenden Symptomen oder Kontakt zu Personen mit COVID-19 in den letzten 14 Tagen kann kein Einlass gewährt werden. Es erfolgt zudem eine Unterweisung zu erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen. Bitte bringen Sie Ihren persönlichen Mund-Nase-Schutz mit. Vor dem Besuchskontakt sind die Hände zu desinfizieren.
Um die gesetzlichen Anforderungen der Besucherregistrierung und des Kurzscreenings erfüllen zu können und den gewohnten Tagesablauf der Bewohner nicht zu stören, können Besuche nur während der Besuchszeiten stattfinden. Diese erfragen Sie bitte bei der Rezeption des jeweiligen Wohnhauses.
Sofern im Wohnhaus bei Bewohnern oder Mitarbeitern eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, dürfen Besuche nur im separaten Besuchsraum stattfinden.
Wir freuen uns mit Ihnen über diesen nächsten Schritt zu einem erleichterten Miteinander mit Ihren Angehörigen!

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