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Fachstelle der CBT für Prävention und Intervention gegen (sexualisierter) Gewalt

Nur zusammen können wir als Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz der sich uns anvertrauenden Bewohner*innen sowie jugendlichen Mitarbeitenden beitragen.

Die Präventionsarbeit der CBT zielt auf ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Vorgehen, um der Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener gerecht zu werden.

Kernanliegen ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit stärkt, Betroffene vor (sexualisierter) Gewalt schützt und eine Aufarbeitung von Vorfällen sexualisierter Gewalt sicherstellt.

Prävention erfordert eine sachgemäße Ausgestaltung in den einzelnen Arbeitsfeldern, in denen Mitarbeitende in verschiedener Art, Intensität und Dauer im Kontakt mit Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen stehen.

Abgesehen von fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegenüber Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet.

Aufgaben der Fachstelle für Prävention und Intervention gegen (sexualisierte) Gewalt

  • Beratung und Unterstützung des Trägers, der Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts zu allen Fragen der (sexualisierten) Gewalt.
  • Fortbildung der Mitarbeitenden und Dienste zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt and Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in den Einrichtungen der CBT.
  • Ansprechpartner für alle Schutzbefohlenen, deren Vertreter*innen und Mitarbeitenden der CBT im Bereich (sexualisierter) Gewalt.
  • Einzelberatung von Betroffenen in (Verdachts-)Fällen.

Das Institutionelle Schutzkonzept “Gewaltprävention in der CBT” finden Sie hier